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1. Adresse des Tierhalters I der Tierhalterin
~ Kantonales Veterinäramt
8090 Zürich
Wildtierhaltung
Bewilligung Nr. 2003038
Für - gewerbsmässige [R] private Wildtierhaltung
Form. B A-post
Frau Dalia Fichmann Herr Dani Brunner Hüsliweg 3
8810 Horgen
Gesuch vom: 28 . 01 . 03 In/.Nr.2898.
Tierhaltung an Privatadresse
2. Art und Anzahl Tiere
1.1 Frettchen
3. Abmessungen der Gehege und Unterkünfte/Belegungsdichte
Zimmer 6 m2, Hhe 2.10 mi geeignet eingerichtet.
4. Mindestanzahl der Tierpfleger/-innen mit Fähigkeitsausweis
5. Amtstierärztliche Betreuung
Dr. Martin Jäger, Bezirkstierarzt Horgen
6. Besondere Tierschutzvorschriften I Sicherheits polizeiliche Vorschriften/ Tierseuchenpolizeiliche Vorschriften
- Die Bestimmungen der eidgenössischen und kantonalen Tierschutzgesetzgebung sind voll umfänglich einzuhalten.
- Wesentliche Änderungen (baulich, Tierbestand, Adresse) sind dem Veterinäramt sofort mitzuteilen.
- Es ist eine Tierbestandesliste zu führen (Art. 44 Eidg. Tierschutzverordnung, 5 Kant. Tierschutzverordnung)
- Die Abgabe von Nachzuchttieren darf nur an Personen oder Institutionen erfolgen, welche über die notwendige Haltebewilligung verfügen. .
- Dem Frettchen ist an mindestens 5 Tagen pro Woche für mehrere Stunden freien Auslauf in der Wohnung zu gewähren.
-Einige Wochen vor Ablauf der Bewilligung ist dem Veterinäramt ein Fortsetzungs- gesuch einzureichen (Formular A) .
7. Jagdpolizeiliche Bewilligung, falls erforderlich
-nicht erforderlich
8. Ablauf der Gültigkeit
28.02.05
9. Soweit oben nichts Abweichendes verfügt ist, wird dem beiliegenden Bewilligungsgesuch entsprochen.
10. Bewilligungsgebühr
SFr. 141.90 (Aufwand Kontrolle Fr. 30.00, 'Wegpauschale Augenschein Fr.30.00, Bearbeitungsgebühr Fr.30.00, Schreibgebühr Fr.15.00, Kopien und Porto Fr.6.90) gemäss Gebührenverordnung des Veterinäramtes, Verfügung vom 20.12.99.
11. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich rekurriert werden. Der Rekurs ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag sowie dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
12. Ort und Datum der Ausstellung
Zürich, 21.02.03, RB/tm
Verteiler: - Gesuchsteller/-in
- Bundesamt für Veterinärwesen (nur gewerbsmässige Wildtierhaltungen)
Beilaqe: - Bewilliqunqsgesuch vom 28.1.03, Form. A. Form. Tierbestand, Broschüre Frettchen
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