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Frettchen sollten NIEMALS ALLEINE gehalten werden. Es sind sehr gesellige Tiere, sie spielen miteinander, kuscheln gemeinsam im Schlafhäuschen und putzen sich gegenseitig. Der Mensch kann dies auf keinen Fall ersetzen! gegenseitig.
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Da Frettchen in der Schweiz zu den Wildtieren gehören, ist eine Haltebewilligung Vorschrift. Die mindest Anforderung für ein Käfig beträgt 2 Quadratmeter für 2 Frettchen + 0,5m2 für jedes weitere Tier und 2-3 Std. Auslauf pro Tag. Für diese Verspielten Artgenos- sen
ist das natürlich viel zu wenig. Folgen davon sind oft sehr unausgeglichene, bissige Fretts, die dann meist im Tierheim landen oder sogar ausgesetzt werden. Täglicher Auslauf und viele Spielmöglichkeiten, Röhren, Katzenbäume, Quitschetiere, Wuselkiste, Hängmatten... müssen den Tieren zur Verfügung stehen.
Achtung: Frettchen dürfen nach dem Jagdgesetz (Art. 8, Abs. 1 der Bundes-Jagdverordnung) nicht ausgesetzt werden!
Das entfernen der Analdrüsen ist nach dem schweizerischen Tierschutzgesetz VERBOTEN! Was sind Analdrüsen?
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Ganz Wichtig!!! Bevor man sich Frettchen anschaffen möchte, muss man sich folgende Punkte überlegen:
° Frettchen können 8 - 10 Jahre alt werden. ° Frettchen stellen besondere Anforderung an Pflege und Futter. ° Sie brauchen sehr viel Platz und Auslauf. Kann ich das bieten? ° Handzahm werden sie nur bei ausreichender Zuwendung, bei falscher Behandlung können sie auch mal zubeissen. Habe ich Verständnis dafür? ° Impfungen fallen jährlich an, kann ich die Kosten dafür tragen? ° Als Marderartiger, hat das Frettchen einen typischen Eigen- geruch, kann ich mich daran gewöhnen? ° Habe ich bereits Heimtiere, die sich nicht mit dem Frettchen ver- tragen (Nager, ...)? ° Frettchen dürfen nie alleine gehalten werden, habe ich genug Platz für Zwei? Für weitere Fragen und Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung, schick mir einfach ein Mail.
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