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Es ist uns ein grosses Anliegen, dass zukünftig die Zucht der Frett- chen geregelt wird, wie es bei Hunden und Katzen schon viele Jahre der Fall ist. In diesem Zusammenhang werden wir auch mit den Frettchenhilfen in Österreich und Deutschland zusammen arbeiten, die mit der Registrierung bereits begonnen haben.
Die Idee ist; im Laufe der Jahre Übersicht in die Frettchenzucht zu bringen, sowie ungewollte Inzucht und Erbkrankheiten zu verhin- deren! Dazu ist es nötig, alle Zuchttiere registrieren zu lassen und Stammbäume einzuführen.
Wie könnte dies aussehen?
1. Sämtliche Zuchttiere müssen gechippt und registriert werden.
2. Spätestens bei Beginn der Zucht ist ein Zwingername einzu- reichen.
3. Wird eine Fähe gedeckt, muss eine Deckmeldung erfolgen.
4. Der Wurf muss spätestens 2 Wochen nach Geburtstermin gemel- det werden.
5. Mit der 7. Lebenswoche muss jeder Welpe mit Angaben über Ge- schlecht, Farbe und Besitzer gemeldet werden. Noch nicht ver- kaufte Welpen bleiben im Besitz des Züchters und werden beim späteren Verkauf umgeschrieben.
6. Für jeden Welpen wird ein Stammbaum ausgefüllt. Der Züchter verpflichtet sich, diesen an seine Welpenkäufer weiter zu geben. 7. Jeder Züchter verpflichtet sich keinen seiner Welpen in Einzel- haltung zu vergeben.
8. Die Welpen werden nur mit Haltebewilligung und Schutzvertrag abgegeben. Der Züchter verpflichtet sich die Welpen bei Proble- men zurück zu nehmen.
9. Die Welpen werden entwurmt und im Alter von 8 Wochen ge- impft.
10. Das Registrieren geschieht schriftlich, per Mail oder per Fax un- ter Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Farbe und möglichst vieler Angaben zum Stammbaum des Frettchens (mind. 2 Generationen). Es erhält dann einen Stammbaum.
11. Es werden Wurf- und Haltungskontrollen durchgeführt.
Zuchttiere
1. Zur Zucht eingesetzte Frettchen müssen frei von sichtbaren Erb- krankheiten (z.B. Taubheit, Hodenhochstand, Herzfehler, Zahn- fehler) oder anatomischen Erkrankungen sein.
2. Die Zuchttiere müssen geimpft, gechippt und entwurmt sein. Von den Fähen wird der Impfschutz in den ersten Lebenswochen an die Welpen durch die Muttermilch weitergegeben und schützt so bereits die Saugwelpen vor gefährlichen Krankheiten.
4. Sollte eines der Zuchttiere eines ungeklärten Todes sterben, ver- pflichtet sich jeder Züchter eine Sektion an selbigem Tier durch führen zu lassen.
5. Über sämtliche Krankheiten der zur Zucht eingesetzten Tiere ist Buch zu führen.
6. Pro Fähe und Jahr ist nur ein Wurf zulässig.
7. Jeder Züchter darf nicht mehr als 5 Würfe pro Jahr machen.
8. Spätestens mit 5 Jahren ist eine Fähe zu kastrieren, um sie nicht zu überanspruchen.
9. Beim Auftreten von Gendefekten in einem Wurf, sind die Eltern- tiere von der Zucht auszuschließen. Sowie deren Nachkommen sind zu kastrieren.
10.Zuchtausschluss: Problem TAUBE FRETTCHEN: Da in den letzten Jahren bei bestimmten Farbschlägen der Son- derfarben vermehrt taube Frettchen auftauchen, muss in dieser Richtung etwas unternommen werden, um diese Taubheit zu verhindern, bzw. die Gefahr tauber Welpen zu reduzieren. Taube Frettchen dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden. Es dürfen keine Merle x Merle Paarungn vorgenommen werden, DEW x DEW, DEW x Panda, DEW X Harlekin usw. da auch bei hörenden Tieren tauben Welpen hervorgehen können. Dies zeigen Erfahrungswerte. Die so genannten "Badgerfrettchen" (weißer Streifen auf dem Kopf), Schecken, Pintopandas, sind komplett von der Zucht auszuschließen, da diese Farbschläge von der Problematik am stärksten betroffen sind. Bei Fragen bezüglich der Farben, stehen wir gerne zur Verfügung um diese nach Möglichkeit zu beantworten.
Ebenfalls zur Zucht ausgeschlossen sind Albinos, dazu lesen Sie bitte unter Farben und Gendefekte. Vollangorafähen, da sie nicht in der Lage sind ihre Welpen selber zu säugen.
Bitte teilt uns mit, was Ihr von dieser Idee haltet! Mail
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